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Sponsor Ausbildung
Fil d'Ariane :  

Partnerschaften und Zusammenarbeit

Dienstleistungsauftrag

Im Auftrag einer Drittpartei erbringt die HTA-FR eine Forschungsleistung, für die sie bezahlt wird. Die Elemente der Forschungsleistung sind in einem Vertrag festgelegt (vgl. Modellvertrag für einen Forschungsauftrag). Vorbehaltlich einer Vertraulichkeitsvereinbarung muss der Forschungsauftrag der HTA-FR ein Teilrecht auf Patenten und Erfindungen, das Recht zur Veröffentlichung der Forschungsergebnisse und ein Recht auf die nicht kommerzielle Nutzung der Ergebnisse zur weiteren Forschung ermöglichen.

 

Auftrag zur Forschungszusammenarbeit

Die Dozierenden und die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HTA-FR führen ein Forschungsprojekt aus, von dem beide Parteien zu profitieren hoffen. Es gibt weder einen Auftraggeber noch einen Auftragnehmer. Der Auftrag zur Forschungszusammenarbeit regelt die Bedingungen der Zusammenarbeit und die Fragen zu den immateriellen Gütern (vgl. Modellvertrag für einen Forschungsauftrag). Der Vertrag muss der HTA-FR ein Teilrecht auf Patenten und Erfindungen und das Recht zur Veröffentlichung der Forschungsergebnisse einräumen.

 

Forschungsauftrag - Diplomarbeit

Im Auftrag einer Drittpartei erbringt die HTA-FR eine Forschungsleistung in der Form einer Diplomarbeit, für die sie im Prinzip nicht bezahlt wird. Die Elemente der Forschungsleistung sind in der Projektbeschreibung festgelegt, die den Vertrag ersetzt. Vorbehaltlich einer Vertraulichkeitsvereinbarung muss der Forschungsauftrag der HTA-FR ein Teilrecht auf Patenten und Erfindungen, das Recht zur Veröffentlichung der Forschungsergebnisse und ein Recht auf die nicht kommerzielle Nutzung der Ergebnisse zur weiteren Forschung ermöglichen.

 

Forschungsauftrag - Semesterarbeit

Im Auftrag einer Drittpartei erbringt die HTA-FR eine Forschungsleistung in der Form einer Semesterarbeit, für die sie im Prinzip nicht bezahlt wird. Die Elemente der Forschungsleistung sind in der Projektbeschreibung festgelegt, die den Vertrag ersetzt. Vorbehaltlich einer Vertraulichkeitsvereinbarung muss der Forschungsauftrag der HTA-FR ein Teilrecht auf Patenten und Erfindungen, das Recht zur Veröffentlichung der Forschungsergebnisse und ein Recht auf die nicht kommerzielle Nutzung der Ergebnisse zur weiteren Forschung ermöglichen.

 

 

Neugründung von Unternehmen

Die Hochschule für Technik und Architektur Freiburg ist Partnerin des Zentrums für die Neugründung von Unternehmen Fri Up.

 

Auskunftsstelle für Unternehmen

Das Leben der Unternehmen ist durch zahlreiche Etappen gekennzeichnet: die Geburt einer Idee, die Ausarbeitung eines Projekts, die Gründung eines Unternehmens, Erweiterung, Fusion, Kauf, Verkauf, Restrukturierung, Nachfolgeregelung Sanierung usw. Verschiedene Einrichtungen helfen den Unternehmen auf diesen manchmal schwer zu bewältigenden Etappen. Sie sind in den folgenden Bereichen aktiv:

  • Begleitung und Coaching
  • Finanzierung
  • Technologietransfer und Ausbildung
  • Networking 

 

Kontakt
Wirtschaftsförderung des Kantons Freiburg
Reto Julmy - Vizedirektor
Avenue de Beauregard 1 - CH-1700 Fribourg/Freiburg
Tel. +41 26 425 87 00 - Fax. +41 26 425 87 01  -  E-Mail promfr@fr.ch
 

 

« Partner im Dienste Ihres Unternehmens »  Broschüre [PDF]