Partnerschaften und Zusammenarbeit
Dienstleistungsauftrag
Im Auftrag einer Drittpartei erbringt die HTA-FR eine Forschungsleistung, für die sie bezahlt wird. Die Elemente der Forschungsleistung sind in einem Vertrag festgelegt (vgl. Modellvertrag für einen Forschungsauftrag). Vorbehaltlich einer Vertraulichkeitsvereinbarung muss der Forschungsauftrag der HTA-FR ein Teilrecht auf Patenten und Erfindungen, das Recht zur Veröffentlichung der Forschungsergebnisse und ein Recht auf die nicht kommerzielle Nutzung der Ergebnisse zur weiteren Forschung ermöglichen.
Auftrag zur Forschungszusammenarbeit
Die Dozierenden und die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HTA-FR führen ein Forschungsprojekt aus, von dem beide Parteien zu profitieren hoffen. Es gibt weder einen Auftraggeber noch einen Auftragnehmer. Der Auftrag zur Forschungszusammenarbeit regelt die Bedingungen der Zusammenarbeit und die Fragen zu den immateriellen Gütern (vgl. Modellvertrag für einen Forschungsauftrag). Der Vertrag muss der HTA-FR ein Teilrecht auf Patenten und Erfindungen und das Recht zur Veröffentlichung der Forschungsergebnisse einräumen.
Forschungsauftrag - Diplomarbeit
Im Auftrag einer Drittpartei erbringt die HTA-FR eine Forschungsleistung in der Form einer Diplomarbeit, für die sie im Prinzip nicht bezahlt wird. Die Elemente der Forschungsleistung sind in der Projektbeschreibung festgelegt, die den Vertrag ersetzt. Vorbehaltlich einer Vertraulichkeitsvereinbarung muss der Forschungsauftrag der HTA-FR ein Teilrecht auf Patenten und Erfindungen, das Recht zur Veröffentlichung der Forschungsergebnisse und ein Recht auf die nicht kommerzielle Nutzung der Ergebnisse zur weiteren Forschung ermöglichen.
Forschungsauftrag - Semesterarbeit
Im Auftrag einer Drittpartei erbringt die HTA-FR eine Forschungsleistung in der Form einer Semesterarbeit, für die sie im Prinzip nicht bezahlt wird. Die Elemente der Forschungsleistung sind in der Projektbeschreibung festgelegt, die den Vertrag ersetzt. Vorbehaltlich einer Vertraulichkeitsvereinbarung muss der Forschungsauftrag der HTA-FR ein Teilrecht auf Patenten und Erfindungen, das Recht zur Veröffentlichung der Forschungsergebnisse und ein Recht auf die nicht kommerzielle Nutzung der Ergebnisse zur weiteren Forschung ermöglichen.
Neugründung von Unternehmen
Die Hochschule für Technik und Architektur Freiburg ist Partnerin des Zentrums für die Neugründung von Unternehmen Fri Up.
Auskunftsstelle für Unternehmen
Das Leben der Unternehmen ist durch zahlreiche Etappen gekennzeichnet: die Geburt einer Idee, die Ausarbeitung eines Projekts, die Gründung eines Unternehmens, Erweiterung, Fusion, Kauf, Verkauf, Restrukturierung, Nachfolgeregelung Sanierung usw. Verschiedene Einrichtungen helfen den Unternehmen auf diesen manchmal schwer zu bewältigenden Etappen. Sie sind in den folgenden Bereichen aktiv:
- Begleitung und Coaching
- Finanzierung
- Technologietransfer und Ausbildung
- Networking
| Kontakt |
| Wirtschaftsförderung des Kantons Freiburg |
| Reto Julmy - Vizedirektor |
| Avenue de Beauregard 1 - CH-1700 Fribourg/Freiburg |
| Tel. +41 26 425 87 00 - Fax. +41 26 425 87 01 - E-Mail promfr@fr.ch |
